Versicherungen für Kinder

Der Wunsch der Eltern, ihre Kinder möglichst gut abzusichern, ist durchaus verständlich. Doch sollte man beim Abschluss der Verträge auf die Laufzeit aufpassen, damit man nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt. Bei den Unfallversicherungen ist das kein größeres Problem, denn sie werden zumeist mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren abgeschlossen und können danach jährlich gekündigt werden.

Anders ist das mit Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen. Auf Grund der langen Laufzeiten ergeben sich für das Kind auch über das 18. Lebensjahr hinaus wirtschaftliche Verpflichtungen. So lange der Versicherte das Kind und die Beitragszahler die Eltern sind, ist das kein Problem. In dem Moment, wo das Kind seine Beiträge selbst zahlen muss, könnte hier das Vormundschaftsgericht auf den Plan gerufen werden. Deshalb sollte man vorsorglich ein Sonderkündigungsrecht zum 18. Geburtstag in den Verträgen vereinbaren.

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