Preise vergleichen – auch beim Strom

Auch wenn Sie Solarmodule in Form einer Photovoltaikanlage auf dem Dach haben, um selber Strom zu produzieren, bleibt es in der Regel nicht aus, noch zusätzlich von einem externen Anbieter Strom zu beziehen. Da wir in Deutschland seit ein paar Jahren unseren Stromanbieter frei wählen können, macht ein Preis- und Servicevergleich auf jeden Fall Sinn.

Haben Sie bei Ihrem Vergleich festgestellt, dass Sie durch einen Stromanbieterwechsel viel Geld sparen können oder einen besseren Service für Ihr Geld bekommen, sollten Sie nicht zögern und den Stromanbieter wechseln. Der Wechsel ist unkompliziert und einfach – in der Regel müssen Sie nur ein Formular ausfüllen, der neue Stromanbieter kümmert sich um den Rest.

Wechsel erfolgt unmerklich

Es besteht zu keinem Zeitpunkt die Gefahr, dass Sie ohne Strom da stehen, weil der örtliche Grundversorger gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Verbraucher mit Strom zu beliefern. Der Wechsel ist mit keinerlei technischen Veränderungen verbunden und erfolgt für Sie unmerklich – die positive Veränderung spüren Sie dann später in Ihrem Geldbeutel. Sowohl die Leitungen als auch der Zähler bleiben auch nach dem Wechsel Eigentum des Netzbetreibers – genau genommen im Besitz des Messstellenbetreibers, der aber in der Regel der Netzbetreiber ist. Der Kunde kann sie aber weiterhin benutzen. Der neue Stromanbieter benötigt neben Ihren persönlichen Daten in der Regel noch die Zählernummer, den Namen Ihres derzeitigen Versorgers mit der dortigen Kundennummer, Ihren gewünschten Liefertermin und den Zählerstand, den allerdings erst zum Zeitpunkt des tatsächlichen Wechsels. Die Kündigung des alten Vertrages übernimmt übrigens auch der neue Anbieter.

Bei kurzen Fristen selber kündigen

Dieser benötigt für die Kündigung allerdings etwas Zeit – bis zu drei Wochen. Bei relativ kurzen Kündigungsfristen sollten Sie dann vielleicht doch besser selber kündigen. Vor allem sollten Sie die Kündigung dann eigenhändig machen, wenn Ihr aktueller Anbieter, zum Beispiel wegen einer Preiserhöhung, eine sehr kurze Sonderkündigungsfrist einräumt. Diese Sonderkündigungsfristen betragen oftmals lediglich 14 Tage.

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